Bauleitung & Objektüberwachung | Villingen-Schwenningen

Objektüberwachung und Bauleitung

Fachtechnische Begleitung und Überwachung der Bauausführung

Die Objektüberwachung dient der fachtechnischen Begleitung eines Bauvorhabens während der Ausführung. Dabei wird die Ausführung der Bauleistungen hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den Planungs- und Vertragsgrundlagen sowie den maßgeblichen technischen Anforderungen überwacht.

Je nach vereinbartem Leistungsumfang umfasst die Tätigkeit unter anderem die Koordination der am Bau Beteiligten, die Kontrolle des Baufortschritts, die Dokumentation der Ausführung sowie die Mitwirkung bei der Kosten- und Terminkontrolle. Festgestellte Mängel und Ausführungsabweichungen werden dokumentiert und deren Beseitigung nachverfolgt.

Art und Umfang der Objektüberwachung werden an das jeweilige Bauvorhaben und die vereinbarte Aufgabenstellung angepasst. Die Leistung kann sowohl für Neubauvorhaben als auch für Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen erbracht werden.

Leistungsumfang der Objektüberwachung

Je nach Beauftragung können insbesondere folgende Leistungen Bestandteil der Objektüberwachung sein:

  • Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit Planungs- und Vertragsgrundlagen
  • Kontrolle der Ausführung hinsichtlich der maßgeblichen technischen Anforderungen
  • Koordination der fachlich Beteiligten und ausführenden Unternehmen
  • Dokumentation des Bauablaufs und wesentlicher Feststellungen
  • Feststellung und Dokumentation von Mängeln und Ausführungsabweichungen
  • Überwachung bzw. Nachverfolgung der Mangelbeseitigung
  • Mitwirkung bei Termin- und Kostenkontrolle
  • Prüfung von Rechnungen hinsichtlich des ausgeführten Leistungsumfangs
  • Mitwirkung bei Abnahmen der ausgeführten Bauleistungen

Bei entsprechender Beauftragung können Leistungen der Objektüberwachung in Anlehnung an bzw. im Rahmen der Leistungsphase 8 des jeweiligen Leistungsbildes der HOAI erbracht werden. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Aufgabenstellung.

Bauleitung und Objektüberwachung

Die Begriffe Bauleitung und Objektüberwachung werden in der Praxis häufig gleichbedeutend verwendet, können jedoch abhängig von Vertragsgrundlage und Aufgabenstellung unterschiedliche Verantwortungsbereiche bezeichnen. Die Objektüberwachung beschreibt insbesondere die Überwachung der vertragsgerechten Ausführung der Bauleistungen und ist als Leistung in der HOAI verankert.

Der Begriff Bauleitung ist dagegen nicht einheitlich definiert und kann je nach Beauftragung unterschiedliche Aufgaben umfassen. Maßgeblich für die tatsächlich geschuldeten Leistungen und Verantwortlichkeiten ist daher stets der konkret vereinbarte Leistungsumfang.

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