Mangelauflistung und Mängeldokumentation
Baumängel systematisch erfassen und dokumentieren
Eine Mangelauflistung dient der systematischen Erfassung und Dokumentation festgestellter Baumängel und Ausführungsabweichungen. Die einzelnen Feststellungen werden nachvollziehbar beschrieben, örtlich zugeordnet und in der Regel durch eine Fotodokumentation ergänzt.
Die strukturierte Darstellung ermöglicht einen übersichtlichen Gesamtüberblick über die bei einer Begehung festgestellten Mängel und kann als Grundlage für die weitere Bearbeitung und Mangelbeseitigung dienen.
Eine Mangelauflistung umfasst je nach Aufgabenstellung insbesondere:
- Fotodokumentation der festgestellten Mängel
- eindeutige örtliche Zuordnung der Feststellungen
- Beschreibung des jeweiligen Mangels bzw. der Ausführungsabweichung
- fachtechnische Bewertung der Abweichung vom vertraglich vereinbarten Soll bzw. von den maßgeblichen technischen Anforderungen
- bei Bedarf Hinweise zu erforderlichen Mangelbeseitigungsmaßnahmen
Die Mangelauflistung dient in erster Linie der Feststellung, Dokumentation und fachtechnischen Bewertung erkennbarer Mängel. Eine weitergehende Untersuchung der Schadens- oder Mangelursachen ist nicht automatisch Bestandteil der Mangelauflistung und kann bei Bedarf gesondert erfolgen.
Wann ist eine Mangelauflistung sinnvoll?
Eine Mangelauflistung eignet sich insbesondere zur strukturierten Dokumentation von Mängeln während der Bauausführung, vor einer Abnahme oder im Rahmen einer Gewährleistungsbegehung. Sie kann sowohl einzelne Bauteile als auch umfangreichere Bauvorhaben und Gemeinschaftseigentum erfassen.
Art und Umfang der Dokumentation werden an die jeweilige Aufgabenstellung angepasst. Bei Bedarf können ergänzend Kostenschätzungen für die Mangelbeseitigung oder weiterführende Untersuchungen zur Ursachenermittlung durchgeführt werden.
