Mängelliste
Mängelliste am Bau – Baumängel fachgerecht dokumentieren
Eine Mangelauflistung dient der systematischen Erfassung und Dokumentation festgestellter Baumängel und Ausführungsabweichungen. Die einzelnen Feststellungen werden nachvollziehbar beschrieben, örtlich zugeordnet und in der Regel durch eine Fotodokumentation ergänzt.
Die strukturierte Darstellung ermöglicht einen übersichtlichen Gesamtüberblick über die bei einer Begehung festgestellten Mängel und kann als Grundlage für die weitere Bearbeitung und Mangelbeseitigung dienen.
Eine Mangelauflistung umfasst je nach Aufgabenstellung insbesondere:
- Fotodokumentation der festgestellten Mängel
- eindeutige örtliche Zuordnung der Feststellungen
- Beschreibung des jeweiligen Mangels bzw. der Ausführungsabweichung
- fachtechnische Bewertung der Abweichung vom vertraglich vereinbarten Soll bzw. von den maßgeblichen technischen Anforderungen
- bei Bedarf Hinweise zu erforderlichen Mangelbeseitigungsmaßnahmen
Die Mangelauflistung dient in erster Linie der Feststellung, Dokumentation und fachtechnischen Bewertung erkennbarer Mängel. Eine weitergehende Untersuchung der Schadens- oder Mangelursachen ist nicht automatisch Bestandteil der Mangelauflistung und kann bei Bedarf gesondert erfolgen.
Mängellisten im Baugewerbe fachgerecht erstellen
Mängellisten im Baugewerbe dienen der strukturierten Erfassung und Dokumentation festgestellter Baumängel und technischer Abweichungen. Die einzelnen Feststellungen werden den jeweiligen Bauteilen bzw. Bereichen zugeordnet und nachvollziehbar dokumentiert.
Je nach Aufgabenstellung können einzelne Bauteile, Wohnungen, Gemeinschaftseigentum oder vollständige Bauvorhaben überprüft werden. Umfang und Detailtiefe der Mängelliste werden an das jeweilige Objekt und den Untersuchungszweck angepasst.
Mängellisten am Bau als Grundlage für die weitere Bearbeitung
Eine Mängelliste am Bau dient zunächst der Feststellung und Dokumentation erkennbarer Mängel. Weiterführende Untersuchungen zur Schadensursache, messtechnische Untersuchungen, Kostenschätzungen oder die Erstellung eines Bauschadensgutachtens sind nicht automatisch Bestandteil der Leistung und können bei Bedarf ergänzend durchgeführt werden.
