Kostenschätzung für Mangelbeseitigung | Bausachverständiger

Kostenschätzung für Mangelbeseitigung

Voraussichtliche Kosten von Mangelbeseitigungsmaßnahmen fachgerecht einschätzen

Eine Kostenschätzung für die Mangelbeseitigung dient der überschlägigen Ermittlung des voraussichtlichen wirtschaftlichen Aufwands, der für die fachgerechte Beseitigung festgestellter Baumängel oder Bauschäden erforderlich ist. Grundlage sind die vorhandenen Feststellungen zum Schadens- bzw. Mangelbild sowie die daraus abzuleitenden Mangelbeseitigungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen.

Die Kostenermittlung erfolgt auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Bearbeitung bekannten Leistungsumfangs und unter Verwendung geeigneter Kostenkennwerte, Erfahrungswerte und – soweit vorhanden – konkreter Preisansätze. Art und Detaillierungsgrad der Kostenermittlung werden an die jeweilige Aufgabenstellung und die verfügbaren Grundlagen angepasst.

Die ermittelten Kosten stellen eine sachverständige Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands dar. Tatsächliche Ausführungskosten können insbesondere aufgrund der konkreten Ausführungsbedingungen, des Ausschreibungsergebnisses, der Marktsituation oder erst während der Ausführung erkennbarer zusätzlicher Leistungen hiervon abweichen.

Grundlage der Kostenschätzung

Ausgangspunkt der Kostenschätzung ist die technisch erforderliche Maßnahme zur fachgerechten Beseitigung des festgestellten Mangels oder Schadens. Hieraus werden die erforderlichen Leistungen und, soweit möglich, die zugehörigen Mengen abgeleitet und mit geeigneten Kostenansätzen bewertet.

Je nach Aufgabenstellung können hierfür aktuelle Markt- und Kostenkennwerte, Erfahrungswerte aus vergleichbaren Baumaßnahmen sowie vorliegende Angebote oder sonstige projektspezifische Preisgrundlagen herangezogen werden. Neben den unmittelbaren Mangelbeseitigungsarbeiten können auch erforderliche Nebenleistungen, Baustelleneinrichtung sowie weitere technisch notwendige Begleitarbeiten berücksichtigt werden.

Wofür dient die Kostenschätzung?

Die Kostenschätzung ermöglicht eine überschlägige wirtschaftliche Einordnung der erforderlichen Mangelbeseitigungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen. Sie kann beispielsweise zur Budgetierung, zur Bewertung unterschiedlicher Instandsetzungsvarianten oder als Grundlage für weitere Entscheidungen über das Vorgehen bei der Mangelbeseitigung herangezogen werden.

Eine sachverständige Kostenschätzung ist dabei nicht mit einem verbindlichen Unternehmerangebot oder einer detaillierten Ausschreibung gleichzusetzen. Soll eine konkrete Vergabe von Bauleistungen vorbereitet werden, können auf Grundlage der technischen Feststellungen weiterführende Leistungsbeschreibungen und Ausschreibungsunterlagen erstellt werden.

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