Begleitung bei der Abnahme
Fachtechnische Unterstützung bei der Bauabnahme
Die Abnahme stellt einen wesentlichen Zeitpunkt im Verlauf eines Bauvorhabens dar und ist mit bedeutenden rechtlichen Wirkungen verbunden. Eine fachtechnische Begleitung kann den Auftraggeber dabei unterstützen, den Zustand der ausgeführten Bauleistungen zum Zeitpunkt der Abnahme zu beurteilen und erkennbare Mängel systematisch zu erfassen.
Im Rahmen des gemeinsamen Ortstermins werden die zugänglichen Bauteile hinsichtlich erkennbarer Mängel und Ausführungsabweichungen untersucht. Festgestellte Auffälligkeiten werden fachtechnisch eingeordnet und können für die weitere Verwendung dokumentiert werden. Die Begleitung kann sowohl bei der Abnahme von Sonder- als auch von Gemeinschaftseigentum erfolgen.
Die Tätigkeit des Sachverständigen ersetzt dabei nicht die rechtsgeschäftliche Erklärung der Abnahme durch den hierzu Berechtigten. Ebenso handelt es sich bei der Abnahmebegleitung grundsätzlich nicht um eine vollständige Untersuchung verdeckter oder nicht zugänglicher Bauteile.
Was umfasst die Abnahmebegleitung?
- gemeinsame Begehung der zugänglichen Bereiche
- Sichtprüfung der ausgeführten Bauleistungen
- Erfassung erkennbarer Baumängel und Ausführungsabweichungen
- fachtechnische Einordnung festgestellter Auffälligkeiten
- Hinweise zu weiterem Untersuchungsbedarf, soweit sich dieser aus der Begehung ergibt
- auf Wunsch Dokumentation der festgestellten Mängel und Auffälligkeiten
- Begleitung bei der Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Art und Umfang der Untersuchung sowie eine gegebenenfalls gewünschte Dokumentation werden vorab entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung festgelegt.
Warum ist eine fachtechnische Abnahmebegleitung sinnvoll?
Für Bauherren und Erwerber sind technische Ausführungsabweichungen und deren Bedeutung nicht immer ohne Weiteres erkennbar. Die Begleitung durch einen Sachverständigen ermöglicht eine unabhängige fachtechnische Beurteilung der zum Abnahmezeitpunkt feststellbaren Ausführung und unterstützt dabei, vorhandene Mängel nachvollziehbar zu erfassen.
Werden Auffälligkeiten festgestellt, kann auf dieser Grundlage beurteilt werden, ob weiterführende Untersuchungen erforderlich sind. Bei Bedarf können die Feststellungen anschließend in einer Mangelauflistung dokumentiert oder hinsichtlich ihrer Ursachen weiter untersucht werden.
